LEADER
LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potenzial einer Region besser für denen Entwicklung genutzt werden. Begleitet wird LEADER von sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAGs).
Die Abkürzung "Leader" ist nicht wie vermutet ein englischer Begriff, sondern ist aus der französischen Bezeichnung eines EU-Förderprogramms abgeleitet (Liaison entre actions de dévelopement de l'économie rurale), was soviel bedeutet wie "Verbindung zwischen Aktionen zur ländlichen Entwicklung". Dahinter steckt der Ansatz der europäischen Union, den ländlichen Regionen mehr Verantwortung für ihre eigene Entwicklung zu übertragen. Sie sollen auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Entwicklung durch gezielte Förderung innovativer und modellhafter Projekte finanziell unterstützt werden. Diese Projekte sollen sich an der von einer sogenannten Lokalen Aktionsgruppe erarbeiteten Entwicklungsstrategie orientieren. Großen Wert legt man auf den Aufbau gebietsübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit. So sind auch Projekte mit ländlichen Räumen in anderen EU-Staaten förderfähig.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, meist nur unter der Kurzbezeichnung ELER bekannt, fördert die Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union.
Der ELER wurde durch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2005 errichtet und hat seine Tätigkeit im Jahre 2007 aufgenommen.
Der ELER hat vier Schwerpunkte, die auch als Achsen bezeichnet werden:
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft
Verbesserung des Umwelt- und Tierschutzes in der Landschaft
Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
LEADER
Die Umsetzung erfolgt dezentral durch die Mitgliedsstaaten auf der Grundlage gesamtstaatlicher Planung, die in Deutschland durch jedes Bundesland spezifisch in regionalen Planungspapieren (sogenannten "Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum") untersetzt werden. Die gesamtstaatlichen wie die regionalen Planungen bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Der ELER löst den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab.
GAP-Strategieplan
Erstmals sollen in der Förderperiode 2023-2027 die beiden Säulen der GAP über einen GAP-Strategieplan pro Mitgliedstaat umgesetzt werden, der die Finanzierung sämtlicher Interventionen mit Mitteln der beiden EU-Agrarfonds (EGFL, ELER) umfasst.
Die GAP ab 2023 verfolgt die Hauptziele, einen intelligenten, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektor zu fördern und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, Umweltpflege und Klimaschutz deutlich zu verbessern und das sozioökonomische Gefüge der ländlichen Räume zu stärken. Dabei sind die wirtschaftlichen Chancen aller Akteure der Wertschöpfungsketten gerade auch mit Blick auf die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit unabhängig von Sektoren, Produktionsweisen oder Vermarktungswegen zu erschließen und nachhaltige Wirtschaftsweisen wie der ökologische Landbau weiter auszubauen.
Zur Finanzierung der neuen GAP steht auf die einzelnen Jahre bezogen annähernd das gleiche Budget zur Verfügung wie in der Förderperiode 2014-2020, wobei die Einkommenswirkung der Direktzahlungen deutlich abnimmt.
Aktuelles zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Entwurf des GAP-Strategieplans am 21. Februar 2022 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht.
GAP-Strategieplan in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz erhält für die Jahre 2023-2027 in der Summe rd. 1,23 Milliarden Euro an EGFL-/ELER-Mitteln für Landwirtschaft und Weinbau, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie für die Entwicklung ländlicher Räume. Davon stehen für den ELER rund 337 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen rund 290 Mio. Euro nationale Mittel zur Kofinanzierung der ELER-Mittel.
Mit der „Grünen Architektur“ erfolgt ein Paradigmenwechsel in der neuen GAP. Aufgrund der erweiterten Konditionalität, den „Öko-Regeln“ in der 1. Säule“, der Stärkung der fünfjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus in der 2.Säule sowie der Förderung von Umweltinvestitionen sollen die Klima- und Umweltwirkungen verstärkt werden. Rheinland-Pfalz wird alle sieben national beschlossenen Öko-Regeln vorsehen. Allein hierfür sind in den Jahren 2023-2027 EGFL-Mittel in Höhe von 191,31 Mio. Euro vorgesehen. Auch die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird verbessert.
Rheinland-Pfalz kann nur die sektoralen Interventionen der ersten Säule der GAP (bspw. Weinförderung) sowie die ELER-Förderung der zweiten Säule gestalten. Die sektoralen Interventionen werden bis auf die Stärkung der Umweltinvestitionen in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich beibehalten. Für die sektoralen Interventionen im Weinbau sind rund 87,96 Mio. Euro vorgesehen. Dazu zählen bspw. die Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen oder kellerwirtschaftliche Investitionen. Rheinland-Pfalz konnte insofern die Umsetzung seiner Ziele gezielt angehen. In Anhörungen wurden gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren aus den Landwirtschafts- und Umweltverbänden sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partnern über eine zukunftsfähige rheinland-pfälzische Agrarpolitik diskutiert. Mit den vorgebrachten Erkenntnissen und Ergebnissen entwickelte Rheinland-Pfalz anhand von vier strategischen Querschittszielen 16 Interventionen mit über 90 Fördergegenständen.
Für die 2. Säule der GAP sollen im GAP-Strategieplan die Handlungsschwerpunkte des Entwicklungsprogramms EULLE 2014-2020 fortgeschrieben werden. Das Portfolio wird unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarung gegenüber dem Entwicklungsprogramm EULLE leicht verändert. Dabei soll trotz Einführung der Öko-Reglungen in der 1. Säule der vergleichsweise hohe Anteil der Umweltmaßnahmen wie die Förderung des ökologischen Landbaus in Rheinland-Pfalz beibehalten werden. Die in 2022 eingeführte Ausgleichszulage für von der Natur oder aus spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten wird beibehalten. Um den Generationenwechsel und die Nachfolge im Bereich der Landwirtschaft zu sichern, wird zukünftig die Existenzgründung gefördert.
Die ELER-Mittel verteilen sich auf die vier Handlungsschwerpunkte in Rheinland-Pfalz wie folgt:
Handlungsschwerpunkte | ELER-Mittel in Mio. Euro | Anteil in % |
1. Agrarumwelt-, Klimaschutzmaßnahmen und sonstigen Umwelt- und flächenbezogene Maßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus | 165,30 | 49,00 |
| 66,00 | 19,50 |
2. Förderung von Innovationen, Wissenstransfer, Tierwohl und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität im Agrarbereich | 84,00 | 25,00 |
| 16,00 | 4,70 |
| 12,00 | 3,50 |
3. Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (primär über den LEADER-Ansatz) | 75,50 | 22,00 |
4. Technische Hilfe | 12,90 | 4,00 |
Quelle: https://www.eler-eulle.rlp.de/Eler-EULLE/GAP-ab-2023/Allgemeines