LEADER in der Förderperiode 2023-2029
Das Motto „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ ist das Leitbild der Lokalen AktionsGruppe (LAG) Moselfranken für die neue Förderperiode 2023-2029. Um unsere Region gemeinsam weiter voranzubringen, stehen für innovative Projekte attraktive LEADER-Fördermittel bereit!
Wer kann gefördert werden?
Es gelten die Fördersätze der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG Moselfranken:
- Öffentliche Träger (Grundförderung: 60%, Premiumförderung: 70%)
- Gemeinnützige Träger (Grundförderung: 50%, Premiumförderung: 80%)
- Private Zuwendungsempfänger (Grundförderung: 40%, Premiumförderung: 50%)
- Vorhaben der LAG (Grundförderung: 65%, Premiumförderung: 75%)
Was kann gefördert werden?
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.
Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:
- Sozialen Zusammenhalt stärken
- Wirtschaftlich zusammen wachsen
- Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
- Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln
Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?
- Die LAG veröffentlicht einen Förderaufruf und stellt dabei ein Fördermittelkontingent zur Verfügung. Informationen zu aktuellen Projektaufrufen finden Sie hier
- Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen
- Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle ein Projektsteckbrief inkl. zusätzlicher Anlagen einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
- Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung, legen dabei eine Punktzahl und den Fördersatz für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
- Nach positivem Auswahlbeschluss kann schließlich der offizielle LEADER-Förderantrag bei der Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. Hierzu stehen dem Projektträger maximal 6 Monate nach Auswahlbeschluss durch die LAG-Mitglieder zur Verfügung. Eine nicht fristgerechte Antragstellung führt grundsätzlich zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Projektauswahl und ggf. zum Verfall der Fördermittel.
Auswahlkriterien und Antragsvordrucke:
Die geltenden Auswahlkriterien sowie die Antragsvordrucke (Projektsteckbrief und Förderantrag) finden Sie im Download-Bereich